Liebe TSV Mitglieder,

leider gilt ab sofort und bis auf weiteres in Bayern bei der „praktischen Sportausübung“  die 2 G Plus Regelung. Darunter fallen auch alle unsere Übungsstunden in den Sporthallen der Stadt Landsberg, des Landkreises Landsberg und auf unserer vereinseigenen Sportanlage. 

2 G Plus schreibt vor, dass neben Teilnehmer die geimpft oder genesen sind, vor der Übungsstunde einen Testnachweis vorlegen müssen um an der Übungsstunde teilnehmen zu können. Welche Tests erlaubt sind, regelt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im § 4 Absatz 6. Keine Test benötigen wir von noch nicht eingeschulten Kindern und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen. 

Zum leichteren Nachlesen veröffentlichen wir diese Verordnung auf unserer Homepage. 

Wir bedauern als Vorstand diese Entwicklung, setzen diese aber selbstverständlich um. 

Alle Mitglieder bitten wir, die weitere Vorgehensweise beim Abhalten der Übungsstunden direkt mit dem/der Übungsleiter/in zu besprechen. 

Bei allen unseren Übungsleiterinnen und Übungsleiter bedanken wir uns für das Leisten der Mehrarbeiten.

Bleibt gesund und dem TSV gewogen.

Euer 

Vorstand im TSV 1882 Landsberg am Lech e.V.